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Verrechnung, Kassen, Kosten
Behandlung auf Krankenschein
Die Praxis Dr. Meissl ist Vertragspartner aller sozialen Krankenkassen. Krankenkassenvertragsleistungen werden daher über die E-Card mit der Versicherung direkt verrechnet. Dies betrifft aber in der Kieferorthopädie ebenso wie in der Parodontologie nur einen kleinen Teil der Leistungen, vor allem die Behandlung mit sog. abnehmbaren kieferorthopädischen Geräten, aber auch z.B. die Erstberatung.
Bitte beachten Sie: Behandlungen auf Krankenkasse ausschliesslich nach vorheriger Vorlage der E-Card oder Bezahlung von € 50,- Einsatz! (Ausnahme nur bei offensichtlichen Notfällen)
Seit Einführung der E-Card ist es notwendig, bei JEDEM Besuch unserer Ordination die E-Card mitzubringen!
Privatleistungen
Durch die geringe Zahl von mit der Kasse direkt verrechenbaren Leistungen gibt es über das ganze riesige Gebiet moderner Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hinweg eine Unzahl vielfältigster medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsleistungen, die vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. Dies gilt ganz besonders für die Kieferorthopädie, Orthodontie und Parodontologie, unsere eigentlichen Tätigkeitsfelder.
Siehe auch Grundsätzliches zu Zahnarztkosten
Bezahlt werden kann bar, mit Euroscheck & Bankomatkarte, Bankomatkasse, Quick, Kreditkarten: VISA, EUROCARD/MASTERCARD, DINERS; weiters per Erlagschein sowie per Bankeinzug. Wir bieten verschiedene Möglichkeiten der Teilzahlung an.
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