Beratung und Aufklärung über Zahnregulierungen

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Der Weg zur Zahnregulierung (1)

Beratung und Aufklärung über Zahnregulierungen

Die umfangreiche Aufklärung über die Notwendigkeit und die Durchführung kieferorthopädischer Behandlungen folgt mehreren Schritten:

1. Erstberatung

Beim Erstbesuch unserer Ordination wird allgemein (auch schriftlich durch Merkblätter) über kieferorthopädische Möglichkeiten und das grundsätzliche Vorgehen bei Planung und Organisation der Behandlung informiert. Eine erste Untersuchung und Orientierung erfolgt. Die oft gewünschte Beratung über Behandlungskosten kann nur relativ allgemein erfolgen, da für verbindliche Details eine genaue Kenntnis des Einzelfalls Voraussetzung ist (--> s.a. Kosten)

Die Erstberatung ist mit der Krankenkasse verrechenbar, daher E-Card nicht vergessen!

 

2. Erstellung einer kieferorthopädischen Analyse

Zur Analyse der bestehenden Situation werden diagnostische Befunde erhoben, üblicherweise zwei, manchmal auch mehrere Röntgenbilder, sowie Abformungen der Kiefer und Zahnreihen, um Modelle zur Untersuchung und Vermessung herzustellen. Wir nehmen darüber hinaus eine ganze Reihe Fotos auf. Erforderlichenfalls werden auch die Kiefergelenke, die Muskulatur und der Bewegungsapparat im Kopf-Halsbereich bis einschließlich des Rückens und der Wirbelsäule untersucht. Diese Materialien liefern die Grundlage für die Behandlungsplanung. Die Behandlungsplanung geht nach Art und Umfang weit über die Anfertigungsplanung für ein einzelnes kieferorthopädisches abnehmbares Gerät hinaus und legt den therapeutischen Ablauf der gesamten Behandlung über Jahre hinweg fest.

Diese genaue diagnostische Analyse ist unbedingte Voraussetzung für punktgenaue und verbindliche Heilkostenpläne.

----> Computerunterstütze Auswertung und Behandlungsplanung

  • All diese Unterlagen werden im Rahmen einer computerunterstützen Analyse im Zusammenhang mit den übrigen Befunden ausgewertet und dokumentiert.    
  • Die Diagnose und ein Therapievorschlag werden erarbeitet.
  • Ein sogenannter Heil-Kostenplan wird schriftlich erstellt. In ihm und dem beigefügten Behandlungsrevers sind alle notwendigen Informationen über die finanziellen Aspekte und die Bedingungen, unter denen eine Behandlung stattfinden kann, enthalten. Der Heil-Kostenplan (HKP) ist die Grundlage allfälliger Rückverrechnungen mit öffentlichen oder privaten Krankenkassen oder Versicherungen. 

3. Ausführliche Besprechung des Einzelfalles

In einer gesonderten, sehr ausführlichen Beratungssitzung, der sog. Fallpräsentation,  werden die Details der Analysergebnisse sowie der Therapieplan und der Heilkostenplan unterbreitet und genau erklärt. Sie erhalten Auskunft nicht nur über den von uns bevorzugten Weg Ihrer Behandlung, sondern auch über alle Alternativen, die gangbar wären, die wir aber aus verschiedenen Gründen (die Ihnen ebenfalls erläutert werden) als für Sie weniger günstig einstufen. Selbstverständlich werden Sie auch weiters über mögliche Risiken der Behandlung informiert. All das erhalten Sie auch als schriftliche Unterlage.

4. Abschluß des Behandlungsvertrages

Durch die Unterschrift unter eine Einverständiserklärung erklärt der Patient seine Zustimmung zur vorgeschlagenen Behandlung und zu deren Kosten und verpflichtet sich, nach besten Kräften durch seine Mitarbeit, z.B. bei der Mundhygiene, zum Behandlungserfolg  beizutragen.

Fragen Sie!

Während der Behandlung wird Ihnen jeder Schritt erklärt. Zusätzlich halten Merkblätter immer wieder wichtige Hinweise fest.

Sie können (und sollen)  Fragen stellen. Dass Sie sich gut in Ihrer Behandlung auskennen und zurechtfinden, ist ein wesentliches Motivationsinstrument.

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